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Realschule Gosheim-Wehingen

Schul- & Hausordnung

An unserer Schule kommen täglich viele Menschen zusammen. Es sollen sich alle am Schulleben Beteiligten – Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen, Eltern - wohlfühlen können. Daher trägt jeder von uns die Verantwortung für das eigene Handeln und das Wohlergehen des Anderen. Jeder verhält sich im gesamten Schulbereich rücksichtsvoll. Unsere Schule soll Ort des Lernens, Lehrens und der Begegnung sein. Schülerschaft, Eltern und Kollegium pflegen einen wertschätzenden Umgang miteinander.

  1. Der Schulbereich umfasst das Schulgebäude, den Pausenhof und die Sportanlagen.
  2. Von jedem Schüler, jeder Schülerin wird ein angemessenes Verhalten im Schulbereich erwartet. Die Persönlichkeit jedes Einzelnen wird respektiert und es werden keine beleidigenden und herabwürdigenden Schimpfwörter benutzt. Nur so kann ein störungsfreier Unterricht und ein Zusammenleben erfolgen.
  3. Alle Schüler und Schülerinnen haben Mitverantwortung für die Ordnung und Sauberkeit unserer Schule und des gesamten Schulbereichs, sie werden von den Lehrkräften dazu angehalten.
  4. Das Verlassen des Schulbereichs während der Unterrichtszeit ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Bushaltestelle gehört nicht zum Schulbereich.
  5. Die Aufsichtspflicht der Schule über die Schüler beginnt mit dem Betreten des Schulbereichs. Daher sind alle Schüler verpflichtet, die Anordnungen der Lehrer zu befolgen. Auch Anweisungen der Hausmeister und der Sekretärin sind zu beachten.
  6. In der Zeit vor dem Unterrichtsbeginn (6:45 Uhr bis 7:25) und während der Mittagspause (12:40 Uhr bis 13:50 Uhr) halten sich die Schüler vor den Musiksälen und auf dem Schulhof auf.
  7. Die Klassenräume sind vor Unterrichtsbeginn, in der großen Pause und in der Mittagspause verschlossen. Die Lehrkraft verlässt als letzte Person den Raum und schließt ab.
  8. Mit Beginn der Unterrichtsstunden richten die Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsmaterialien her.
  9. Jeder Schüler, jede Schülerin trägt zu einem Gelingen des Unterrichtsablaufs bei, indem die erforderlichen Hausaufgaben, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmittel zuverlässig mitgebracht werden.
  10. Mit Beginn der Unterrichtsstunde hält sich kein Schüler/keine Schülerin außerhalb des Unterrichtsraumes auf.
  11. Die Fachräume sind außerhalb der Unterrichtsstunden verschlossen. Das Betreten und der Aufenthalt in den Fachräumen ist nur in Begleitung einer Lehrkraft gestattet.
  12. In den Unterrichtsräumen und Fluren verhalten sich die Schüler und Schülerinnen ruhig. Die Stillarbeitszone ist ein Arbeitsbereich. Die Schüler verhalten sich in diesem Bereich ruhig und verlassen den Platz ordentlich und sauber.
  13. Ist eine Lehrkraft 10 Min. nach dem Läuten nicht im Klassenzimmer, melden sich die Klassensprecher bei der Schulleitung oder im Sekretariat.
  14. Aktivierte Handys und andere elektronische Geräte wie MP3 Player, Boxen, Smart Watches u.ä. sind im Schulbereich verboten und werden bis Unterrichtsende abgenommen. Im Wiederholungsfall wird das Handy u.ä. nur an einen Erziehungsberechtigten übergeben. Werden derlei Gegenstände mitgebracht, sind diese während des Aufenthalts im Schulbereich ausgeschaltet nicht sichtbar aufzubewahren. Die Nutzung des Handys kann zu Unterrichtszwecken von einer Lehrkraft erlaubt werden.
  15. Das Tragen von Mützen und Kappen wird während des Unterrichts nicht gestattet.
  16. Toilettengänge während des Unterrichts sollten vermieden werden. Die Schüler/innen achten darauf, die Toilettenanlagen sauber und hygienisch einwandfrei zu halten. Toiletten sind Orte, die man ausschließlich im Bedarfsfall aufsucht. Der Aufenthalt dort ist daher auf das notwendige Maß zu beschränken.
  17. Alkohol, Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas, aufputschende Getränke sowie andere Drogen sind im gesamten Schulbereich und bei allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen, z.B. Sportveranstaltungen, Schmotziger, Ausflüge usw. verboten.
  18. Waffen, Waffenattrappen und andere gefährliche Gegenstände (Messer, Reizstoffspray, Laserpointer u.ä.) sind verboten.
  19. Alles, was Mitschüler und Mitschülerinnen gefährdet, z.B. das Werfen von Steinen, Dosen, Flaschen, Schneebällen u.a., ist untersagt.
  20. Drängeln, Schupsen, Rempeln, Rangeleien und das Beinstellen sind zu unterlassen.
  21. Fensterbänke und Heizkörper sind keine Sitzgelegenheiten.
  22. Ballspielen, Inlinen, Skateboarden u.ä. ist im Schulgebäude nicht erlaubt.
  23. Fremdes Eigentum ist zu achten. Beschädigungen und Beschriftungen usw. sind unzulässig.
  24. Das Kaugummikauen ist im gesamten Schulbereich nicht gestattet.
  25. Die technischen Geräte PC, Dokumentenkamera, Beamer u.a. dürfen nur nach Erlaubnis einer Lehrkraft bedient werden.
  26. In der jeweils letzten Stunde, die in einem Unterrichtsraum gehalten wird, sind die Schüler und Schülerinnen zu folgenden Aufgaben verpflichtet: Aufstuhlen, Fenster schließen, Boden fegen, Papierkorb leeren, Tafel putzen und technische Geräte sowie das Licht ausschalten. Die unterrichtende Lehrkraft ist für die Durchführung verantwortlich.

Das beste Projekt, an dem Du arbeiten kannst, bist Du selbst.

Realschule Gosheim-Wehingen Beschluss der GLK vom 10. Juli 2017 und der Schulkonferenz vom 20. Juli 2017

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